Armut und soziale Ausgrenzung
B.3 Quote der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter
Definition: Anteil der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter (ab 65 Jahren) an der Bevölkerung im Alter von 65 und mehr Jahren.
Nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) haben Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der vorliegende Indikator weist die Teilgruppe der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter aus.
Datenquelle: Sozialhilfestatistik