Mindestsicherung
Berichte zum sozialen Mindestsicherungssystem in Deutschland
Mit den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme werden finanzielle Hilfen des Staates bezeichnet, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden. Dazu werden im Rahmen des Projekts Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik folgende Leistungen gezählt:
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Der Bericht Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2007 gibt in Form einer Bestandsaufnahme einen groben Überblick über die Leistungen, Fallzahlen, Strukturen und Ausgaben der sozialen Mindestsicherungssysteme bis einschließlich Berichtsjahr 2007.
Der aktuelle Bericht enthält unter anderem folgende Kernaussagen:
Am Jahresende 2007 erhielten in Deutschland rund 8,1 Millionen Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten. Damit sind 9,8 % der in Deutschland lebenden Menschen auf Existenz sichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Im Verlauf des Jahres 2007 sind für diese Leistungen Kosten in Höhe von 41,6 Milliarden Euro entstanden.
Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass vor allem die Menschen in den Stadtstaaten und den neuen Bundesländern 2007 verstärkt auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen waren. Mit der im Ländervergleich höchsten Bezugsquote von 19,9 % erhielt jeder fünfte Berliner Bürger Leistungen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. Die niedrigsten Bezugsquoten waren in den südlichen Bundesländern festzustellen. So erhielten am Jahresende 2007 in Bayern 5,0 % und in Baden-Württemberg 5,4 % der Einwohner/-innen Leistungen der Mindestsicherungssysteme.

Frühere Berichte:Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2006